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Zündgefahrenbewertungen (nach ATEX-Richtlinie 2014/34/EU)

 

Für Maschinen und Anlagen in explosionsgefährdeter Umgebung gilt ab 1. Juli 2003 die ATEX-Richtlinie 94/9/EG (ATEX 100a).

Nicht EG-konforme Neumaschinen oder Neuanlagen dürfen seit 1. Juli 2003 in Ex-Bereichen nicht mehr installiert und betrieben werden.

 

Seit dem 20. April 2016 ist eine neue Ausgabe der ATEX-Richtlinie unter der Bezeichnung 2014/34/EU in Kraft. Diese ist ab dem Stichtag
die verbindliche Grundlage neu ausgestellter ATEX-Bescheinigungen – zuvor ausgefertigte bleiben aber unbefristet gültig.

 

Auch die Konformitätserklärung für den Binnenmarkt ändert ihre Bezeichnung: Aus der EG-Konformitätserklärung gemäss
Richtlinie 94/9/EG wird die EU-Konformitätserklärung gemäss 2014/34/EU.

 

Gemäss dem aktuellen Amtsblatt der Europäischen Union gelten diesbezüglich für die Normen EN ISO 13463-1:2009 und
EN ISO 13463-5:2011 die Konformitätsvermutung noch bis 31.10.2019. Die Normen EN ISO 80079-36:2016 und EN ISO 80079-37:2016
wurden am 12.08.2016 erstmals veröffentlicht und lösen diese ab 01.11.2019 endgültig ab.
 

Müller Engineering führt deshalb seit Juli 2019 die Zündgefahrenbewertungen nur noch nach den neuen ATEX-Normen EN ISO 80079-36:2016 und EN ISO 80079-37:2016 durch.