Zündgefahrenbewertungen (nach ATEX-Richtlinie
2014/34/EU) Für Maschinen und Anlagen in explosionsgefährdeter
Umgebung gilt ab 1. Juli 2003 die ATEX-Richtlinie
94/9/EG
(ATEX
100a).
Nicht EG-konforme Neumaschinen oder Neuanlagen
dürfen seit 1. Juli 2003 in Ex-Bereichen nicht mehr installiert und
betrieben werden.
Seit dem 20. April 2016 ist eine neue Ausgabe der ATEX-Richtlinie unter
der Bezeichnung
2014/34/EU in Kraft. Diese ist ab dem
Stichtag
die verbindliche Grundlage neu ausgestellter ATEX-Bescheinigungen –
zuvor ausgefertigte bleiben aber unbefristet gültig.
Auch die Konformitätserklärung für den Binnenmarkt ändert
ihre Bezeichnung: Aus der EG-Konformitätserklärung gemäss
Richtlinie 94/9/EG wird die EU-Konformitätserklärung gemäss
2014/34/EU.
Gemäss dem
aktuellen Amtsblatt der
Europäischen Union gelten diesbezüglich für die Normen EN ISO
13463-1:2009 und
EN ISO 13463-5:2011 die
Konformitätsvermutung noch bis 31.10.2019. Die Normen
EN ISO 80079-36:2016 und EN ISO 80079-37:2016
wurden am 12.08.2016 erstmals veröffentlicht und lösen diese ab
01.11.2019 endgültig ab.
Müller Engineering führt deshalb
seit Juli 2019 die Zündgefahrenbewertungen
nur noch nach den neuen ATEX-Normen EN ISO 80079-36:2016 und EN ISO
80079-37:2016 durch.
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