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Risikobeurteilungen und Risikominderungen (nach Maschinenrichtlinie 2006/42/EG)

 

Mit der Durchführung einer Risikobeurteilung und Risikominderung werden die Gefahren identifiziert und daraus Risikominderungen einer Maschine oder Anlage definiert und dokumentiert.

 

Gemäss dem aktuellen Amtsblatt der Europäischen Union gilt diesbezüglich für die Norm EN ISO 12100:2010 die Konformitätsvermutung.

Müller Engineering führt deshalb basierend auf dieser Norm die Risikobeurteilungen und Risikominderungen durch.

 

Die Risikobeurteilung und Risikominderung wird von der aktuellen Maschinenrichtline 2006/42/EG als eine von vielen Voraussetzungen
für die Ausstellung der EG-Konformitätserklärung verlangt (Maschine oder Anlage ist EG-konform und das CE-Zeichen ist angebracht).

 

Für Maschinen und Anlagen in explosionsgefährdeter Umgebung gilt ferner ab 1. Juli 2003 die ATEX-Richtlinie 94/9/EG (ATEX 100a).

Nicht EG-konforme Neumaschinen oder Neuanlagen dürfen seit 1. Juli 2003 in Ex-Bereichen nicht mehr installiert und betrieben werden.

Seit dem 20. April 2016 ist eine neue Ausgabe der ATEX-Richtlinie unter der Bezeichnung 2014/34/EU in Kraft. Diese ist ab dem Stichtag
die verbindliche Grundlage neu ausgestellter ATEX-Bescheinigungen – zuvor ausgefertigte bleiben aber unbefristet gültig.

Detaillierte Informationen siehe Rubrik Zündgefahrenbewertungen.