Risikobeurteilungen
und Risikominderungen (nach Maschinenrichtlinie 2006/42/EG)
Mit der Durchführung einer Risikobeurteilung
und Risikominderung
werden die Gefahren identifiziert und daraus Risikominderungen
einer Maschine oder Anlage
definiert und dokumentiert.
Gemäss dem
aktuellen Amtsblatt der
Europäischen Union gilt diesbezüglich für die Norm EN ISO
12100:2010 die Konformitätsvermutung.
Müller Engineering führt deshalb
basierend auf dieser Norm die Risikobeurteilungen und Risikominderungen
durch.
Die Risikobeurteilung
und Risikominderung wird
von der aktuellen
Maschinenrichtline 2006/42/EG
als eine von vielen Voraussetzungen
für die
Ausstellung der
EG-Konformitätserklärung verlangt (Maschine oder Anlage
ist EG-konform und das CE-Zeichen ist angebracht).
Für Maschinen und Anlagen in explosionsgefährdeter
Umgebung gilt ferner ab 1. Juli 2003 die
ATEX-Richtlinie 94/9/EG
(ATEX
100a).
Nicht EG-konforme Neumaschinen oder Neuanlagen
dürfen seit 1. Juli 2003 in Ex-Bereichen nicht mehr installiert und
betrieben werden.
Seit dem 20. April 2016 ist eine neue Ausgabe der ATEX-Richtlinie unter
der Bezeichnung
2014/34/EU in Kraft. Diese ist
ab dem Stichtag
die verbindliche Grundlage neu ausgestellter ATEX-Bescheinigungen –
zuvor ausgefertigte bleiben aber unbefristet gültig.
Detaillierte Informationen siehe Rubrik Zündgefahrenbewertungen.
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