Bescheinigungen
Für Maschinen und Anlagen welche in Europa betrieben
werden, verlangen die aktuelle Maschinenrichtlinie
2006/42/EG
und
die ATEX-Richtlinie
2014/34/EU vom Lieferanten folgende Bescheinigungen (Hinweis: seit 29. Dez. 2009 ist
die neue Maschinenrichtlinie
2006/42/EG
gültig und löst die alte Maschinenrichtlinie
98/37/EG
ab.):
EG-Konformitätserklärung
EG-Konformitätserklärungen werden ausgestellt für:
- EG-konforme, betriebsbereit ausgelieferte
Maschinen (CE-Zeichen angebracht)
- EG-konforme, betriebsbereit ausgelieferte ATEX-Maschinen (CE-Zeichen angebracht)
- EG-konforme, nicht betriebsbereit ausgelieferte ATEX-Maschinen (CE-Zeichen angebracht)
Wichtig! Die Konformitätserklärung muss
entsprechenden Vermerk beinhalten
- EG-konforme, ATEX-Anlagenkomponenten (CE-Zeichen
angebracht)
- EG-konforme, in Betrieb genommene Anlagen (CE-Zeichen
angebracht)
- EG-konforme, in Betrieb genommene ATEX-Anlagen
(CE-Zeichen angebracht)
EG-Einbauerklärung
EG-Einbauerklärungen werden ausgestellt für:
- EG-konforme, ausgelieferte
unvollständige Maschinen (kein CE-Zeichen angebracht)
- EG-konforme, Anlagenkomponenten (kein CE-Zeichen angebracht)
Vorwiegend in der Pharmazeutischen Industrie
werden für die Prozessvalidierung zusätzlich verschiedene
Bescheinigungen verlangt;
nachfolgend einige Beispiele:
Prüfbescheinigungen für alle metallischen
Erzeugnisse
Seit Januar 2005 sind
folgende Prüfbescheinigungen nach EN 10204:2005-01 gültig:
- Werksbescheinigung 2.1
(ersetzt 2.1 der früheren Ausgabe)
- Werkszeugnis 2.2 (ersetzt
2.2 der früheren Ausgabe)
- Werksprüfzeugnisse 2.3 (Streichung
des Werkzeugnisses 2.3 der früheren Ausgabe)
- Abnahmeprüfzeugnis 3.1
(ersetzt 3.1B der früheren Ausgabe)
- Abnahmeprüfzeugnis 3.2
(ersetzt 3.1A, 3.1C und 3.2 der früheren Ausgabe)
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Übersicht
der Prüfbescheinigungen nach EN 10204:2005-1
Prüfbescheinigungen für Kunststoff-Erzeugnisse
- FDA-Konformitätserklärung
- FDA-Prüfzeugnisse
- USDA-Konformitätserklärung
- USDA-Prüfzeugnisse
Bescheinigungen für ATEX-konforme elektrische und
mechanische Bauteile
- Baumusterprüfbescheinigung (ATEX-Zertifikat)
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