EG- und
ATEX-konforme Betriebsanleitungen
Mit der Inbetriebnahme einer EG-konformen Maschine oder
Anlage (CE-Zeichen angebracht) verlangt die aktuelle
Maschinenrichtlinie
2006/42/EG
als eine von vielen Voraussetzungen
eine Betriebsanleitung gemäss Anhang I, Kapitel 1.7.4. und 3.6.3.
(Hinweis:
seit 29. Dez. 2009 ist die neue Maschinenrichtlinie
2006/42/EG
gültig und löst die alte Maschinenrichtlinie
98/37/EG
ab.)
Für Maschinen und Anlagen in explosionsgefährdeter
Umgebung gilt ferner ab 1. Juli 2003 die ATEX-Richtlinie
94/9/EG
(ATEX
100a).
Nicht EG-konforme Neumaschinen oder Neuanlagen
dürfen seit 1. Juli 2003 in Ex-Bereichen nicht mehr installiert und
betrieben werden.
Seit dem 20. April 2016 ist eine neue Ausgabe der ATEX-Richtlinie unter
der Bezeichnung 2014/34/EU in
Kraft. Diese ist ab dem Stichtag
die verbindliche Grundlage neu ausgestellter ATEX-Bescheinigungen –
zuvor ausgefertigte bleiben aber unbefristet gültig. |