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Im Bereich Dokumentation bieten wir folgende Dienstleistungen an:
Bescheinigungen
Für Maschinen und Anlagen welche in Europa betrieben werden, verlangen die aktuelle Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und die ATEX-Richtlinie 94/9/EG (ATEX 100a) vom Lieferanten folgende Bescheinigungen (Hinweis: seit 29. Dez. 2009 ist die neue Maschinenrichtlinie 2006/42/EG gültig und löst die alte Maschinenrichtlinie 98/37/EG ab.):
EG-Konformitätserklärung EG-Konformitätserklärungen werden ausgestellt für: - EG-konforme, betriebsbereit ausgelieferte Maschinen (CE-Zeichen angebracht) - EG-konforme, betriebsbereit ausgelieferte ATEX-Maschinen (CE-Zeichen angebracht) - EG-konforme, nicht betriebsbereit ausgelieferte
ATEX-Maschinen - EG-konforme, ATEX-Anlagenkomponenten (CE-Zeichen angebracht) - EG-konforme, in Betrieb genommene Anlagen (CE-Zeichen angebracht) - EG-konforme, in Betrieb genommene ATEX-Anlagen (CE-Zeichen angebracht)
EG-Einbauerklärung EG-Einbauerklärungen werden ausgestellt für: - EG-konforme, ausgelieferte
unvollständige Maschinen - EG-konforme, Anlagenkomponenten (kein CE-Zeichen angebracht)
Vorwiegend in der Pharmazeutischen Industrie werden für die Prozessvalidierung zusätzlich verschiedene Bescheinigungen verlangt - nachfolgend einige Beispiele:
Prüfbescheinigungen für alle metallischen Erzeugnisse Seit Januar 2005 sind folgende Prüfbescheinigungen nach EN 10204:2005-01 gültig: - Werksbescheinigung 2.1 (ersetzt 2.1 der früheren Ausgabe) - Werkszeugnis 2.2 (ersetzt 2.2 der früheren Ausgabe) - - Abnahmeprüfzeugnis 3.1 (ersetzt 3.1B der früheren Ausgabe) - Abnahmeprüfzeugnis 3.2 (ersetzt 3.1A, 3.1C und 3.2 der früheren Ausgabe)
Prüfbescheinigungen für Kunststoff-Erzeugnisse - FDA-Konformitätserklärung - FDA-Prüfzeugnisse - USDA-Konformitätserklärung - USDA-Prüfzeugnisse
Bescheinigungen für ATEX-konforme elektrische und mechanische Bauteile - Baumusterprüfbescheinigung (ATEX-Zertifikat)
Müller Engineering empfiehlt sich im Rahmen von EG- und ATEX-konformen Betriebsanleitungen zur Beratung von Bescheinigungen.
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